Nur zur Info! Ob das irgendwelche Auswirkungen auf Updates und das neue Map Pack haben wird bleibt abzuwarten. Call of Duty: Black Ops blitzindiziert Black Ops wurde vorläufig auf Liste B indiziert Da es das Grundgesetz in Deutschland den zuständigen Stellen schwer macht, einen Film oder ein Spiel vor der Veröffentlichung aus dem Verkehr zu ziehen, ist nach dem Release eines unerwünschten Titels Eile geboten. Zum Glück bietet der § 25 Abs. 5 des deutschen Jugendschutzgesetzes der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Möglichkeit, durch eine vorläufige Anordnung ein Medium schnell zu indizieren. So ist es heute mit der deutschprachigen und nicht USK-geprüften XBox 360-Version des Shooters Call of Duty: Black Ops geschehen. Diese Version ist in der Action unzensiert, zeigt aber keine verfassungswidrigen Symbole aus dem dritten Reich. Die vorläufige Indizierung des Titels erfolgte auf Liste B. Das heißt, die BPjM vermutet bei diesem Titel, dass er Inhalte hat, deren Verbreitung nach dem Strafgesetzbuch verboten sind (vermutlich § 131 Gewaltdarstellung). Folge der Indizierung ist, dass diese Version (und inhaltsgleiche - also auch PC und PS3) in Deutschland nicht mehr beworben und öffentlich und für Minderjährige zugänglich ausgestellt werden dürfen. Das Perfide an der expliziten Indizierung auf Liste B ist aber, dass sich deutsche Händler unter Umständen auch strafbar machen, wenn Sie den Titel an Erwachsene verkaufen, obwohl sie die sonst geltenden Beschränkungen einer Indizierung beachten. Durch die ausgesprochene Vermutung der BpJM, dass eine strafrechtliche Relevanz vorliegt, dürfte es für deutsche Händler u.U. schwerer sein, bei einer tatsächlichen Beschlagnahme des Spieles, eine Verurteilung wegen der Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien zu vermeiden. Die B-Indizierung der BPjM ist bei vorläufigen Indizierungen besonders kritisch zu sehen, da hier der Eindruck ensteht, dass man den Vertrieb eines Titels möglichst schnell und umfassend unterbinden möchte und nicht eine faire Beurteilung des Sachverhalts im Vordergrund steht. Die vorläufige Indizierung wird auch nicht bei besonders "schlimmen" Titeln ausgesprochen, sondern nur bei besonders beliebten Titeln, die schnell viele Käufer finden. Auch, dass sich die BPjM selbst bewusst ist, dass die vorgesehene Frist von einem Monat für ein ordentliches Indizierungsverfahren eigentlich nicht ausreichend ist, sondern sofort eine Fristverlängerung um einen weiteren Monat für die genaue Prüfung des Titels in Anspruch nimmt, spricht dafür, dass man glauben könnte, dass es hauptsächlich darum ging, den Titel einfach aus dem Verkehr zu ziehen. In der Vergangenheit wurden beispielsweise auch der direkte Vorgänger Call of Duty - Modern Warfare 2 und das Spiel Soldier of Fortune: Payback auf Liste B blitzindiziert. Letzteres ist mittlerweile bundesweit beschlagnahmt. Bei den meisten anderen Titeln, die laut der BPjM strafrechtlich relevant sein könnten, gab es noch keine ordentlichen Gerichtsurteile, die den Händlern Rechtssicherheit geben könnten. Maßgeblich für den Verkauf vieler Titel in Deutschland bleibt weiterhin oft nur, was die BPjM denkt, nicht das Urteil eines Gerichtes. Der Kauf eines B-indizierten Mediums aus dem Ausland ist für Deutsche aber weiterhin ohne Folgen. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass eine Aktivierung der PC-Version über Steam bald nicht mehr möglich sein wird. Wie wir bereits berichtet haben, war die vollständig unzensierte englische Version in Deutschland von Anbeginn nicht aktivierbar.
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